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SCHUFA löschen nach Restschuldbefreiung

De Backer Rechtsanwälte erringen vor dem Landgericht Frankfurt am Main einen großen Erfolg!

Mit Urteil vom 20.12.2018 (LG Frankfurt am Main Az. 2-05 0 151/18) konnte die Kanzlei De Backer Rechtsanwälte gegen die „allmächtige“ SCHUFA einen großen Erfolg für den Mandanten erreichen:

Die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5 in 65201 Wiesbaden, wurde verurteilt, den Eintrag hinsichtlich einer (erst am 05.01.2018) erteilten (und bei der SCHUFA eingetragenen) Restschuldbefreiung sofort vollständig zu löschen.

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  • Löschung von SCHUFA-Einträgen
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  • Einstweilige Verfügung gegen SCHUFA
  • Veralteten SCHUFA-Eintrag löschen
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  • Vorgehen gegen Einmelder
  • Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutz­versicherung

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In diesem ersten Beratungsgespräch können Sie Ihr Anliegen mit den entsprechenden Unterlagen zur Durchsicht vorlegen.

  • Ersteinschätzung zu Erfolgsaussichten und dem weiteren Vorgehen
  • Hinweise zu den voraussichtlich entstehenden Kosten
  • Hinweise, ob die Gegenseite die Kosten erstatten muss
  • Informationen, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt
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