Schufa löschen nach Restschuldbefreiung
De Backer Rechtsanwälte erringen vor dem Landgericht Frankfurt am Main einen großen Erfolg!
Mit Urteil vom 20.12.2018 (LG Frankfurt am Main Az. 2-05 0 151/18) konnte die Kanzlei De Backer Rechtsanwälte gegen die „allmächtige“ Schufa einen großen Erfolg für den Mandanten erreichen:
Die Schufa Holding AG, Kormoranweg 5 in 65201 Wiesbaden, wurde verurteilt, den Eintrag hinsichtlich einer (erst am 05.01.2018) erteilten (und bei der Schufa eingetragenen) Restschuldbefreiung sofort vollständig zu löschen.